Fördermittelberatung

 

Investitionsförderung

Investitionen werden mit Finanzierungshilfen wie Investitionszuschüssen und -zulagen, Eigenkapitalhilfeprogrammen, zinsverbilligten Darlehen, Beteiligungen, Bürgschaften und Garantien durch die Europäische Union, die Bundesregierung und den Freistaat Sachsen gefördert.

Die Mehrzahl der Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie spezielle industrienahe Dienstleistungen wie beispielsweise Datenverarbeitung, FuE, technisches Design sind förderfähig.

Die Förderquoten hängen von der Unternehmensgröße ab und können bis zu 50% erreichen.

Als Wirtschaftsförderung der Region Meißen stehen wir Ihnen beratend bei der Planung ihrer Investition, egal ob bei der Förderung eines Neu- oder Ausbaus aber auch bei anderen unternehmensbezogenen Ausgaben, gern zur Verfügung

 

Beratung

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Arbeitsmarktförderung

Um den optimalen Produktionseinstieg zu sichern, ist die rechtzeitige Aus- und Weiterbildung des künftigen Personals notwendig. Die dabei entstehenden Kosten können zu großen Teilen durch den Freistaat Sachsen getragen werden.

Die Wirtschaftsförderung Region Meißen kann hier sowohl bei der Auswahl von geeignetem Personal, speziell auch Fachkräften, genauso behilflich sein, wie bei der Beratung zu entsprechenden Fördermitteln, welche grundsätzlich vor der Einstellung beantragt werden müssen. Die Internetplattform www.air-meissen.de bietet einen unkomplizierten Weg Fachkräfte zu akquirieren. Unsere sehr gute Zusammenarbeit mit dem Amt für Arbeit und Soziales und der Agentur für Arbeit tut ein Übriges.

Arbeiten in der Region

Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen

Bei der Einstellung von arbeitslosen Personen kann die Arbeitsverwaltung die Kosten einer erforderlichen Aus- und Weiterbildung übernehmen. Darunter fallen Mitarbeiter in der Produktion ebenso wie das Leitungs- und Ingenieurpersonal.

Ist es zur Sicherung des Unternehmens erforderlich, das vorhandene Personal weiterzubilden, kann diese Anpassungsqualifizierung ebenfalls gefördert werden. Ziel ist in diesem Fall die Sicherung vorhandener Arbeitsplätze.

Letzte Änderung: 15.04.2010, 12:27:30